Eigene Übersetzung oder bestätigte Übersetzung?
Für das persönliche Verständnis können Sie selbst übersetzen. Wenn eine Behörde oder Hochschule eine beglaubigte Übersetzung verlangt, fragen Sie nach der erforderlichen Qualifikation und möglichen Anforderungen an die Unabhängigkeit des Übersetzers. Eine selbst unterschriebene Erklärung erfüllt diese Vorgaben nicht automatisch.
Vorhandene Übersetzungen mitsenden
Eine eigene oder frühere Übersetzung kann als Orientierung für Namen und Terminologie hilfreich sein. Ob sie verwendet werden kann und welche Prüfung nötig ist, klären wir nach Sichtung der vollständigen Vorlage. Eine bloße Stempelung fremder Texte ohne fachliche Prüfung bieten wir nicht als Ersatz für eine Übersetzungsleistung an.