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Wer kann beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern angefertigt werden, die von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde ermächtigt wurden. Übersetzer bei INA beglaubigt sind für alle Behörden in ganz Deutschland zugelassen und vereidigt

Beglaubigte Übersetzungen sind spezielle Arten von Übersetzungen, die eine offizielle Anerkennung und rechtliche Gültigkeit besitzen. Sie dürfen nur von öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern angefertigt werden, die von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde ermächtigt wurden. Diese strenge Anforderung gewährleistet die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Übersetzung, was in rechtlichen, akademischen oder geschäftlichen Kontexten von entscheidender Bedeutung ist.

Bei INA stehen uns Übersetzer zur Verfügung, die für alle Behörden in ganz Deutschland zugelassen und vereidigt sind. Dies bedeutet, dass sie die strengen Qualifikationskriterien erfüllt haben, die von deutschen Gerichten und Behörden festgelegt wurden. Dazu gehören in der Regel ein Hochschulabschluss in Übersetzung oder einem verwandten Fachgebiet, eine umfangreiche Berufserfahrung und die erfolgreiche Durchführung einer Prüfung, die ihre Sprachkenntnisse und ihr Verständnis für rechtliche und kulturelle Nuancen demonstriert.

Neben der Anerkennung durch die Behörden bietet die Tatsache, dass unsere Übersetzer bei INA beglaubigt und vereidigt sind, unseren Kunden ein hohes Maß an Vertrauen. Sie können sicher sein, dass ihre Dokumente mit größter Sorgfalt und Genauigkeit behandelt werden und dass die endgültige Übersetzung die Integrität des Originals vollständig bewahrt.

Ob Sie nun rechtliche Dokumente, akademische Zeugnisse, Geschäftsverträge oder persönliche Dokumente übersetzen lassen müssen, bei INA können Sie auf unseren erstklassigen Service für beglaubigte Übersetzungen vertrauen. Wir verstehen die Bedeutung Ihrer Dokumente und setzen alles daran, eine Übersetzung von höchster Qualität zu liefern, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und von den zuständigen Behörden ohne Probleme anerkannt wird.

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Sie haben Fragen zu beglaubigten Übersetzungen Ihrer Dokumente? Das INA beglaubigt TEAM hilft Ihnen gerne persönlich.


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