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Beglaubigte Übersetzung außerhalb Deutschlands verwenden

Unsere Übersetzungen werden auch im Ausland anerkannt. In manchen Fällen wird zusätzlich ebenfalls eine Apostille oder Legalisation benötigt

Ja, unsere Übersetzungen werden international anerkannt. Je nach Land und Art der Institution, bei der Sie Ihre beglaubigte Übersetzung einreichen möchten, können zusätzliche Anforderungen wie eine Apostille oder Legalisation notwendig sein. Einige Länder haben spezielle Vereinbarungen, die die Anerkennung beglaubigter Übersetzungen erleichtern, während andere strengere Regeln haben.

Die INA beglaubigt kann Ihnen dabei helfen, eine Apostille oder Legalisation für Ihre beglaubigte Übersetzung zu erhalten. Wir haben umfangreiche Erfahrung mit diesen Prozessen und können die erforderlichen Schritte effizient und korrekt ausführen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und den Prozess der Nutzung Ihrer beglaubigten Übersetzung im Ausland so einfach wie möglich zu gestalten.

Das INA beglaubigt Team übernimmt gerne die benötigten Behördengänge für Sie. Uns ist bewusst, dass das Navigieren durch ausländische rechtliche und bürokratische Anforderungen verwirrend und zeitaufwendig sein kann. Deshalb sind wir bereit, diese Aufgaben für Sie zu erledigen, damit Sie sich auf andere wichtige Angelegenheiten konzentrieren können.

Unser Ziel ist es, Ihnen den besten Service zu bieten und sicherzustellen, dass Ihre beglaubigte Übersetzung überall anerkannt wird.

Kontaktieren Sie uns

Sie haben Fragen zu beglaubigten Übersetzungen Ihrer Dokumente? Das INA beglaubigt TEAM hilft Ihnen gerne persönlich.


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