Nein. Apostillen und Legalisationen für Ihre beglaubigte Übersetzung benötigen Sie nur, wenn Sie diese außerhalb von Deutschland verwenden möchten.
Nein. In der Regel werden Apostillen und Legalisationen für beglaubigte Übersetzungen nur dann benötigt, wenn Sie diese außerhalb von Deutschland verwenden möchten. Innerhalb Deutschlands werden beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern generell von Behörden und Ämtern akzeptiert, da sie als offiziell und gesetzlich anerkannt gelten. Daher können Sie Ihre beglaubigte Übersetzung problemlos bei deutschen Behörden und Ämtern einreichen.
Aber selbst wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung für die Nutzung im Ausland benötigen, können wir Ihnen bei INA beglaubigt dabei helfen, die richtigen Schritte zur Erlangung einer Apostille oder Legalisation zu unternehmen. Das kann besonders hilfreich sein, wenn Sie sich mit den spezifischen Anforderungen des Landes, in dem Sie die Übersetzung verwenden möchten, nicht vertraut sind.
Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen für die Anerkennung von beglaubigten Übersetzungen von Land zu Land variieren können. Daher empfehlen wir, dass Sie sich im Voraus bei der entsprechenden Institution oder Behörde über die spezifischen Anforderungen informieren.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team von INA beglaubigt gerne zur Verfügung. Unsere Experten sind stets bereit, Sie durch den Prozess zu führen und Ihnen den besten Service zu bieten. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und sicherzustellen, dass Ihre beglaubigte Übersetzung überall anerkannt wird.
Sie haben Fragen zu beglaubigten Übersetzungen Ihrer Dokumente? Das INA beglaubigt TEAM hilft Ihnen gerne persönlich.