Urkunde und Übersetzung getrennt prüfen
Eine Apostille bestätigt im vorgesehenen Verfahren insbesondere die Echtheit einer Unterschrift und die Eigenschaft des Unterzeichners einer öffentlichen Urkunde. Sie bestätigt nicht die Richtigkeit des übersetzten Inhalts. Ob Apostille, Legalisation oder eine Befreiung einschlägig ist, hängt von Urkunde, Herkunfts- und Verwendungsland ab.
Was muss vor der Übersetzung feststehen?
Fragen Sie die empfangende Stelle, welche Nachweise sie für die Urkunde und gegebenenfalls für die Übersetzerunterschrift verlangt. Muss eine Apostille mitübersetzt werden, senden Sie auch diese vollständig mit. Hinweise des Auswärtigen Amts helfen bei der Orientierung; zuständig für Ihren Fall ist die jeweilige Stelle.